Für Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr bieten wir einen Schnupperbeitrag an. Der Beitrag (50 % vom Jugendbeitrag) ist für ½ Jahr und ist vom Eintrittsquartal bis zum Ende des nächsten Quartals gültig. Danach erfolgt die Umstellung auf vollen Jugendbeitrag. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung werden die Beiträge vierteljährlich eingezogen. Beiträge im Eintrittsjahr: Eintritt im 1. Quartal = voller Jahresbeitrag, 2. Quartal = ¾ Jahresbeitrag, 3. Quartal = ½ Jahresbeitrag, 4. Quartal = ¼ Jahresbeitrag. Ohne Bankeinzugsermächtigung wird der Beitrag per Rechnung plus zusätzlicher Rechnungsgebühr von € 5,00 für das ganze Jahr erhoben. Das Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Es werden Jahresbeiträge erhoben, der Beitrag ist im 1. Quartal fällig. Die Aufnahmegebühr und die Mahngebühr betragen jeweils € 5,00. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist laut Satzung des VfL Horneburg nur zum Jahresende möglich. Sie muss schriftlich bis zum 01.12. des Jahres an die Geschäftsstelle erfolgen. Die Beitragsordnung erfolgt jeweils durch gültigen Beschluss der Mitgliederversammlung.